Nutzungsbedingungen über Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS)

1 Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden Vertragsbedingungen der Sprachwelten GmbH (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden in Bezug auf die Software Plejade Memoranda (nachfolgend „Software“ genannt), welche vom Dienstleister als Software-as-a-Service-Dienst (nachfolgend „SaaS Dienst“ genannt) über das Internet zur Verfügung gestellt wird.

1.2 Alle von diesen Nutzungsbedingungen abweichenden Regelungen bedürfen der Schriftform.


2 Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses

2.1 Die Bestellung der Software durch den Kunden erfolgt über die Website von plejade.com. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde diese Vertragsbedingungen.

2.2 Der Vertragsabschluss wird erst durch schriftliche Bestätigung des Dienstleisters verbindlich. Die Bestätigung enthält Angaben zu Nutzungsumfang, Nutzungsbeginn und Nutzungsende sowie dem vereinbarten Entgelt. Als schriftliche Bestätigung gilt eine E-Mail des Dienstleisters, die nach der Einrichtung der Software für den Kunden versendet wird. Diese Bestätigung kann ohne Angabe von Gründen durch den Dienstleister verweigert werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dann nicht zustande.


3 Funktionsumfang der Software

3.1 Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der öffentlich zugänglichen Instanz zu Demonstrationszwecken sowie des Handbuches.

3.2 Eine Funktionalität der Software, die darüber hinausgeht, ist nicht geschuldet.

3.3 Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.


4 Leistungsumfang

4.1 Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software auf dem Wege des Fernzugriffs über das Internet als SaaS Dienst sowie die Speicherung und Durchsuchung von Daten durch den Kunden auf Servern, die im Auftrag des Dienstleisters betrieben werden. Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages, sondern obliegt dem Verantwortungsbereich des Kunden.

4.2 Die Software wird dem Kunden 7 Tage die Woche / 24 h täglich mit einer durchschnittlichen jährlichen Verfügbarkeit von mindestens 99,5% am Übergabepunkt zur Verfügung gestellt. Der Übergabepunkt ist der Router-Ausgang des vom Dienstleister genutzten Rechenzentrums zum Internet. Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt haben, stellen keine Störung dar, die in der durchschnittlichen Verfügbarkeit eingerechnet werden. Der Dienstleister kann die Leistungserbringung für einen vordefinierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. Solche Unterbrechungen werden in der Ermittlung der Verfügbarkeit ebenfalls nicht angerechnet.

4.3 Die Überwachung der Grundfunktionen des SaaS Dienstes erfolgt täglich. Die Betriebswartung des SaaS Dienstes und Bearbeitung von Kundenanfragen erfolgen grundsätzlich von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr CEST/CET, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage im Kanton Zürich sowie allfällige Ausnahmen, die auf plejade.com publiziert werden. Kundenanfragen sind per Kontaktformular an den Dienstleister zu richten und werden innerhalb einer Frist von 24h beantwortet.

4.4 Das Rechenzentrum, welches im Auftrag des Dienstleisters die Server betreibt, steht in Deutschland und ist ISO 27001 zertifiziert. Es erfolgt ein tägliches Back-up aller Daten, die 14 Tage aufbewahrt werden. Ausserdem kommt bei der Speicherung von Daten ein RAID-System zur Anwendung, welches die Daten immer redundant hält und für zusätzliche Sicherheit sorgt.


5 Nutzungsrechte

5.1 Die Software (Programm und Handbuch) sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die der Dienstleister dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschliesslich dem Dienstleister zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Dienstleister entsprechende Verwertungsrechte.

5.2 Der Dienstleister räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software ein. Die Nutzung erfolgt durch Zugriff auf die Softwarefunktionalitäten via Internet. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder zu veräussern.

5.4 Der Dienstleister ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstössen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten den Zugang des Kunden auf dessen Kosten zu sperren. Eine derartige Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die monatliche Gebühr für die Nutzung der Software zu zahlen.

5.5 Der Dienstleister erwirbt keine Rechte an den vom Kunden im Rahmen der Nutzung von SaaS gespeicherten Daten. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, diese Daten für die Erfüllung des Vertragszwecks zu bearbeiten (Sicherungskopien, Anzeigen der Daten im Browser des Kunden und dergleichen).


6 Entgelt

6.1 Bei Vertragsabschluss gelten die auf plejade.com publizierten Preise zu diesem Zeitpunkt. Die Höhe des Entgelts für die vertraglichen Leistungen ist im Bestätigungsschreiben gemäss 2.2 ausgewiesen. Das Entgelt wird monatlich im Voraus fällig und ist für den ersten Monat unmittelbar mit Erhalt des Bestätigungsschreibens gemäss 2.2 fällig.

6.2 Der Kunde kommt ohne gesonderte Mahnung unmittelbar in Zahlungsverzug, wenn das geschuldete Entgelt nicht am 3. Werktag eines jeden Monats auf dem Konto des Dienstleisters gutgeschrieben ist.

6.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, so kann der Dienstleister das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine derartige Kündigung hat die Deaktivierung aller Zugangsberechtigungen zur Folge. Werden die offenen Forderungen, nicht innerhalb eines Zeitraums von 1 Monat nach erfolgter Kündigung vollständig beglichen, werden alle Daten unwiederbringlich gelöscht. Für die neuerliche Aktivierung der im Zuge der Kündigung deaktivierten Zugangsrechte erhebt der Dienstleister eine einmalige Gebühr in Höhe von 100 CHF.

6.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Kreditkartenzahlung über ein PayPal-Konto abzuwickeln.

6.6 Entgeltanpassungen muss der Dienstleister 3 Monate im Voraus bekannt geben.


7 Pflichten des Kunden

7.1 Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung:

  • rechtzeitig zu prüfen, ob die angebotenen Leistungen seinen Anforderungen entsprechen und sich dabei gegebenenfalls fachkundig beraten zu lassen;
  • dafür Sorge zu tragen, dass die für die vertragsgemässe Inanspruchnahme der Leistungen erforderlichen Mindestanforderungen an die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
  • hinreichende Massnahmen zu ergreifen, um seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware zu schützen.

7.2 Es ist dem Kunden untersagt, Kennwort und Passwort sowie sonstige persönliche Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Alle Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren, so dass Dritte darauf nicht zugreifen können.

7.3 Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich und rechtswidrig genutzt werden. Insbesondere hat der Kunde die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

7.4 Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung dieser Obliegenheiten gehen zu Lasten des Kunden.


8 Laufzeit, Kündigung und Kündigungsfolgen

8.1 Der SaaS-Vertrag beginnt mit der Bestätigungsmail gemäss 2.2. und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien einen Monat im Voraus, jeweils zum Ende des Vertragsmonats gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens 7 Tage vor Ende des Vertragsmonats erfolgen. Beispiel: Vertragsabschluss 15.8.15, erster Kündigungstermin spätestens: 8.9.15

8.2 Die sofortige Auflösung aus wichtigem Grund bleit beiden Parteien unbenommen.

8.3 Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten. Um an die Daten nach der Kündigung zu gelangen, bietet die Software entsprechende Exportmöglichkeiten in weit verbreiteten Datenformaten. Wird ein finaler Export der Daten ausgelöst, wird danach der Zugang zur Software gesperrt und der Kunde erhält dafür Zugang zu den exportierten Daten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch, auch eine für die Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

8.4 Der Dienstleister wird die Löschung der Daten spätestens dreissig Tage nach dem Datum des Datenexports des Kunden oder nach dem Kündigungsdatum vornehmen – das frühere Datum der beiden Optionen ist massgebend.


9 Vertragsänderungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

9.1 Einseitige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch den Dienstleister werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Kunden vom Dienstleister schriftlich bekannt gegeben worden sind, der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich schriftlich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist.

9.2 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie sonstige der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienende Abkommen.

9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses ist Zürich.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.



Sprachwelten GmbH, Zürich, 15.8.15, Version 1.0